Widerrufsbelehrung (Online, E-Mail, Rechnung) - eBay - für "elektro-book"
Handlungsanleitung zum rechtssicheren Gebrauch des vorliegenden Dokumentes
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Handlungsanleitung für den Einsatz der vorliegenden
Widerrufsbelehrung:
1.Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem
Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über
Warenlieferungen verwendet werden. Sie kann daher von Unternehmern, die
über das Internet Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden,
unabhängig davon, ob der Unternehmer sich hierzu eines eigenen
Online-Shops oder einer Handelsplattform wie etwa eBay, Amazon oder
Yatego bedient. Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung nicht für
Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-,
Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder
Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.
2.Die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis auf die Wertersatzpflicht
des Verbrauchers gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit
zu ihrer Vermeidung müssen spätestens unverzüglich nach
Vertragsschluss in Textform erfolgen.
Textform bedeutet: Übermittlung per Email, Computerfax, Telefax oder
Brief.
?Unverzüglichkeit? ist laut Gesetzesbegründung dann gewahrt, wenn
die Belehrung dem Verbraucher spätestens am Tag nach der Bestellung
mitgeteilt wird. Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht feststeht, ob
die Rechtsprechung dies ebenfalls als ausreichend erachtet, empfiehlt
die IT-Recht Kanzlei, die Widerrufsbelehrung generell in die
Erstkontakt-E-Mail, die unmittelbar nach Abschluss der Bestellung an den
Käufer versendet wird, aufzunehmen.
3.Hinweis für eBay-Händler:
eBay informiert seit dem 18.10.2010 auf seiner Webseite unter
http://news.ebay.de/globalnews/item/show/1466 darüber, dass es eine
E-Mail-Lösung entwickelt hat, mit der es dem Verkäufer auch ohne
externe Softwarelösung ermöglicht wird, dem Kunden die bei eBay
hinterlegte Widerrufsbelehrung automatisch nach Vertragsschluss in
Textform mitzuteilen.
eBay hierzu wörtlich:
?(?) Nach Transaktionsende wird dem Käufer jetzt automatisch eine
E-Mail mit der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers
zugesendet. Käufer können diese E-Mail nicht abbestellen.
Der automatische Versand dieser E-Mails ist ganz einfach:
Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay,
im Verkaufsformular oder direkt in einem Verkäufertool (z.B. im Feld
?Rücknahmebedingungen") hinterlegt ist.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
aktuell ist.
Deaktivieren Sie alle externen Softwarelösungen anderer Anbieter,
damit diese E-Mail nicht zweimal verschickt wird.?
Sollte diese Lösung von eBay technisch einwandfrei funktionieren, so
wäre eine Information des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht
unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform grundsätzlich möglich.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Angebote, die bei eBay im so genannten
Auktionsformat eingestellt werden, da der Vertragsschluss in diesem Fall
nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht erst mit Ablauf der
Angebotszeit sondern bereits durch die Abgabe des Höchstgebots erfolgt.
Dies kann theoretisch schon kurz nach Auktionsbeginn der Fall sein, wenn
in der Folgezeit bis zum Ablauf der Auktion kein höheres Gebot mehr
abgegeben wird. In diesem Fall ist eine Belehrung des Käufers über das
Widerrufsrecht in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss dann nicht
möglich, wenn die Auktion später als am Folgetag der Gebotsabgabe
durch den Höchstbietenden abläuft.
4.Die Widerrufsbelehrung darf nicht im Zusammenhang mit einem Kauf auf
Probe im Sinne des § 454 BGB verwendet werden.
5.Die Widerrufsbelehrung darf in der vorliegenden Form nur verwendet
werden, wenn zugleich eine Vereinbarung der Übernahme der
Rücksendekosten durch den Verbraucher im Rahmen des gesetzlich
Erlaubten (?40-EUR-Klausel?) innerhalb der AGB erfolgt. Fehlt eine
solche Vereinbarung in den AGB des Unternehmers, muss die
Widerrufsbelehrung umformuliert werden.
6.Vor Verwendung dieser Widerrufsbelehrung sollten Sie genau prüfen,
ob sie möglicherweise einer bereits von Ihnen abgegeben
Unterlassungserklärung oder einem gegen Sie erlassenen gerichtlichen
Unterlassungstitel widerspricht. Sie sind sich unsicher? Lassen Sie
sich
anwaltlich beraten!
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mit Kundeninformationen) immer vollständig und im Verbund in der
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