Sie sind Verkäufer und auf der Suche nach Informationen zu Steuern in Verbindung mit Ihren eBay-Verkäufen? Lesen Sie unsere Hilfeseite: Steuern und Einfuhrabgaben für Verkäufer
Artikellieferungen in der Schweiz, Liechtenstein oder Büsingen
Für Käufe von Käufern aus der Schweiz, Liechtenstein oder Büsingen wird generell Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet. Die Preise bei eBay.ch werden einschließlich Mehrwertsteuer angezeigt.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer in der Schweiz beträgt 8,1%. Für bestimmte, in der Schweizer Gesetzgebung festgelegte Artikel kann jedoch ein reduzierter Satz von 2,6% gelten. Mehr Informationen über die Schweizer Mehrwertsteuer finden Sie auf estv.admin.ch – Mehrwertsteuersätze- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Artikel, die in die Schweiz, nach Liechtenstein und Büsingen geliefert werden
Käufe physischer Waren, die von Verbrauchern in der Schweiz, Liechtenstein und Büsingen getätigt werden, unterliegen generell der Mehrwertsteuer. Die Preise bei eBay.ch werden einschließlich Mehrwertsteuer angezeigt.
Artikellieferungen aus dem Ausland in die Schweiz, nach Liechtenstein und Büsingen
Ab dem 1. Januar 2025 ist eBay verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf bestimmte Bestellungen zu erheben, die an Adressen in der Schweiz, in Liechtenstein und Büsingen geliefert werden:
- Verkauf von Waren, die sich bereits im Schweizer Zollgebiet befinden – inländische Transaktionen; und
- Verkauf von Waren, die in das Schweizer Zollgebiet eingeführt werden
Gemäß der Schweizer Mehrwertsteuergesetzgebung unterscheidet eBay nicht zwischen Warenlieferungen an steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Personen.
Hinweis: Wenn der Artikel von einem Ort außerhalb der Schweiz, Liechtensteins oder Büsingens verschickt wird, muss der Empfänger möglicherweise noch Mehrwertsteuer und Zollgebühren bezahlen. Diese Beträge werden im Namen der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden von eBay oder dem Versandunternehmen eingezogen.
eBay-Zustellgebühr
eBay hat eine Zustellgebühr für bestimmte Artikel eingeführt, die auf eBay.co.uk gekauft wurden, und berechnet die Mehrwertsteuer zum entsprechenden Satz auf die eBay-Zustellgebühr, wenn die Gebühr den Käufern in Rechnung gestellt wurde.
Wenn eBay verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren gemäß den Regeln für Wiederverkäufer zu erheben, und auch eine Käufergebühr erhoben wird, wird die Mehrwertsteuer auf den vollen Wert des Artikels zuzüglich der eBay-Zustellgebühr gemäß den geltenden Gesetzen erhoben.
Artikel, die in Länder der Europäischen Union verschickt werden
Für Käufe von EU-Verbrauchern wird generell Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet. Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt davon ab, in welches Land das Paket verschickt wird und um was für eine Ware es sich bei dem Artikel handelt.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.
Warenversand zwischen EU-Ländern
Wenn der Artikel von einem EU-Land in ein anderes EU-Land verschickt wird, fallen keine Zollgebühren an. Allerdings berechnen gewerbliche EU-Verkäufer privaten EU-Käufern in der Regel die jeweils anfallende Mehrwertsteuer als Teil des Kaufpreises. In der EU ansässige Verkäufer, deren Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle über EUR 10.000,00 pro Jahr für grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU beträgt, müssen die Mehrwertsteuer des Landes berechnen, in das die Ware geliefert wird.
Anzeige der Mehrwertsteuer bei der Kaufabwicklung
Bei Artikeln, die sich in der EU befinden, ist die Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) bereits im Kaufpreis inbegriffen.
In Fällen, in denen eBay die Mehrwertsteuer einzieht, wird die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Mehrwertsteuer bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ unter Mein eBay: Käufe - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet eine entsprechende Rechnung aufrufen und herunterladen.
Warensendungen aus Ländern oder von Verkäufern außerhalb der EU in die EU
Wenn der Artikel von einem Ort außerhalb der EU verschickt wird, müssen Sie als Empfänger unter Umständen Mehrwertsteuer und Zollgebühren zahlen. Diese Beträge werden im Namen der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden von eBay oder dem Versandunternehmen eingezogen.
eBay muss entsprechend bei bestimmten Bestellungen, die an Adressen innerhalb der EU geliefert werden, die Mehrwertsteuer erheben:
- Bestellungen bis zu einem Wert von EUR 150,00, die in die EU eingeführt und an Verbraucher verkauft werden
- Bestellungen mit beliebigem Wert, die von einem Ort außerhalb der EU nach Frankreich oder Monaco verschickt werden
- Lieferungen mit beliebigem Wert, wenn sie von einem Verkäufer außerhalb der EU verkauft werden, sich die Ware aber bereits in der EU befindet
In Fällen, in denen eBay nicht für den Einzug der Mehrwertsteuer verantwortlich ist, werden der Mehrwertsteuerbetrag und die Zollgebühren bei der Einfuhr in das Zielland erhoben. Aus diesem Grund müssen Sie möglicherweise zusätzliche Beträge bezahlen, die nicht in dem bei der Kaufabwicklung angezeigten Gesamtpreis enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Mehrwertsteuer, Zölle oder Gebühren, die das Versandunternehmen für die Einfuhrabwicklung erhebt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Artikellieferungen in das Vereinigte Königreich
Käufe, die von Verbrauchern im Vereinigten Königreich (UK) getätigt werden, unterliegen generell der Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise bei eBay.co.uk werden einschließlich Mehrwertsteuer angezeigt.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz im Vereinigten Königreich beträgt 20%. Die Gesetzgebung im Vereinigten Königreich sieht jedoch für bestimmte Artikel reduzierte Sätze von 5% oder 0% vor. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich finden Sie unter gov.uk- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (in englischer Sprache).
Artikellieferungen aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich
eBay muss bei bestimmten Bestellungen, die an eine Adresse im Vereinigten Königreich geliefert werden, die Mehrwertsteuer einziehen:
- Bestellungen bis zu GBP 135,00, die von einem Ort außerhalb des Vereinigten Königreichs verschickt werden
- Bestellungen für Waren, die sich im Vereinigten Königreich befinden, aber deren Verkäufer nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.
Bei Artikeln mit einem höheren Wert werden ebenfalls in der Regel die Mehrwertsteuer und Zölle fällig. Die Mehrwertsteuer auf Käufe mit einem Wert von über GBP 135,00 ist jedoch direkt von Ihnen an die UK-Zollbehörden zu entrichten.
Anzeige der Mehrwertsteuer bei der Kaufabwicklung
Die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Mehrwertsteuer wird bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ unter Mein eBay: Käufe - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet eine entsprechenden Rechnung aufrufen und herunterladen.
Weitere Informationen zum Kauf von Artikeln von im Ausland ansässigen Verkäufern finden Sie auf unserer Hilfeseite Internationale Käufe und Versand für Käufer.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- CH: Mehrwertsteuer- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- UK: Steuern und Zölle für aus dem Ausland gesendete Waren- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (in englischer Sprache)
- EU: Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (in englischer Sprache)
- Norwegen: Käufe aus dem Ausland- wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (in englischer Sprache)
Artikellieferungen in andere Länder
In bestimmten Ländern ist eBay für die lokalen Verbrauchsteuern und/oder Zollgebühren verantwortlich. Wir haben unten zu diesem Thema weitere Informationen für Sie zusammengestellt. Diese Angaben sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und sind in keiner Weise vollständig. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls über die jeweils geltenden Steuer- und Zollvorschriften.
Rückerstattung bei eBay
Wenn Sie bei einem eBay-Kauf Steuern bezahlt haben und eine Rückerstattung für Ihre Bestellung erhalten, werden auch die bezahlten Steuern anteilsmäßig zurückerstattet. Bei einer Rückerstattung in voller Höhe erhalten Sie also auch die Steuern in voller Höhe zurück. Bei einer Teilrückerstattung von 50% erhalten Sie 50% der Steuern zurück. Rückerstattungen, die außerhalb des eBay-Systems erfolgen, kommen nicht für eine Rückerstattung der Steuern infrage.
Falls Sie bei der Zollabwicklung Einfuhrgebühren oder -abgaben bezahlt haben, den Artikel danach jedoch zurückgegeben haben, sollten Sie bei der Zollbehörde hinsichtlich einer Rückerstattung der Gebühren nachfragen.
Steuern auf Gebühren für Käufer
Für einige eBay-Services können wir Gebühren für Käufer erheben. Wenn eBay in Ihrem Land verpflichtet ist, Steuern auf Ihre eBay-Gebühren zu berechnen, fügen wir entweder die Steuer als separate Gebühr beim Bezahlen hinzu oder die Steuer wird in die Gebühren einbezogen.
Erfahren Sie mehr über die Käuferschutzgebühr – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, die auf einige Käufe angewendet wird, die auf eBay.co.uk abgeschlossen werden.
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Um eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch.