5 Minuten Lesezeit

Steuern und Einfuhrgebühren

Wenn Sie Artikel bei eBay verkaufen, sind Sie verpflichtet, alle geltenden Steuergesetze einzuhalten. Wenn Sie ein Paket international verschicken, sollten Sie Ihre Käufer über die Einfuhrgebühren informieren, die sie beim Erhalt des Artikels möglicherweise bezahlen müssen. Die Einfuhrgebühren sind normalerweise fällig, wenn das Paket im Zielland eintrifft. In bestimmten Ländern zieht eBay entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorschriften die Einfuhrsteuern von Käufern ein. In diesen Fällen zeigt eBay die Steuern für den Käufer bei der Kaufabwicklung an.

Steuerpflichten der Verkäufer

Als eBay-Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, alle Gebühren und Steuern zu bezahlen, die bei der Nutzung von eBay als Verkäufer entstehen. Weitere Informationen zu eBay-Steuerrichtlinien und Ihren Verpflichtungen finden Sie in unseren Steuergrundsätzen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In Zusammenhang mit Ihren Steuerpflichten müssen Sie unter Umständen:

  • Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufergebühren zahlen
  • Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufe zahlen
  • Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen
  • Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren

Mehrwertsteuer auf eBay-Verkäufe berechnen

Wenn Sie in der Schweiz oder Liechtenstein ansässig sind, können Sie aufgrund Ihrer Verkäufe auf eBay mehrwertsteuerpflichtig sein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dies für Sie zutrifft, besuchen Sie eine der folgenden Websites oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie für die Mehrwertsteuer registriert sind:

  • Geben Sie beim Einstellen Ihrer Artikel den Preis inklusive Mehrwertsteuer an. Sie dürfen die Mehrwertsteuer nicht mehr hinzufügen, nachdem ein Artikel per Höchstgebot oder über Sofort-Kaufen gekauft wurde.
  • Bezahlen Sie die von Ihnen erhobene Mehrwertsteuer an die zuständige Finanzbehörde.

eBay ist für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Sendungen innerhalb und in die Schweiz, innerhalb und nach Liechtenstein sowie in andere Länder verantwortlich. Rufen Sie unsere Hilfeseite Grundsatz zu Steuern auf, um detaillierte Informationen über die Erwartungen von eBay in Bezug auf die Mehrwertsteuer zu erhalten, wenn Verkäufer Artikel an Käufer in der Schweiz und in Liechtenstein versenden.

Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen

Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einkünfte aus eBay-Verkäufen anzugeben und zu versteuern. Wir empfehlen, sich bezüglich dieser Pflichten an einen Steuerberater zu wenden.

Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren

Bei internationalen Verkäufen an Käufer außerhalb der Schweiz oder Liechtensteins fallen die für das Zielland geltenden Einfuhrgebühren (einschließlich Steuern und Zollgebühren) an.

Diese Gebühren richten sich nach dem Land, in das Sie die Sendung schicken, und basieren in der Regel auf dem Preis der Sendung, dem Versandgewicht, den Abmessungen und dem Herkunftsland.

In einigen Ländern und Rechtsgebieten ist eBay verpflichtet, die Einfuhrsteuer von Käufern einzuziehen, wenn sie ihren Kauf bezahlen. Bei Sendungen, für die eBay die Steuern nicht einzieht, müssen die Käufer eventuell zusätzliche Einfuhrgebühren (z.B. MwSt und Zollgebühren) bezahlen – im Rahmen der Abfertigung ihres Pakets durch den Zoll oder bei Erhalt ihrer Bestellung.

Käufer sind für die Zahlung der Einfuhrgebühren verantwortlich. Wenn Sie internationalen Versand anbieten, können Sie diese Kosten nicht im Gesamtpreis für den Kauf und den Versand einschließen. Weisen Sie internationale Käufer in Ihren Angeboten darauf hin.

Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen eBay die anfallenden Steuern einzieht, finden Sie in unseren Steuergrundsätzen.

Sofern bei eBay oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine anderen Regelungen gelten, sind Sie als Verkäufer bei eBay verpflichtet, Umsatzsteuer für Ihre Verkäufergebühren zu bezahlen und alle anfallenden Steuern für Ihre Verkäufe bei eBay einzuziehen und abzuführen.

War dieser Artikel hilfreich?

Weitere Hilfe zum Thema