Sind Sie ein Käufer und suchen nach Informationen zu Steuern? Lesen Sie unsere Hilfeseite Steuern zahlen bei eBay-Käufen
Steuerpflichten der Verkäufer
Als eBay-Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, alle Gebühren und Steuern zu bezahlen, die bei der Nutzung von eBay als Verkäufer entstehen. Weitere Informationen zu eBay-Steuerrichtlinien und Ihren Verpflichtungen finden Sie in unseren Steuergrundsätzen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Zusammenhang mit Ihren Steuerpflichten müssen Sie unter Umständen:
- Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufergebühren zahlen
- Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufe zahlen
- Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen
- Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren
Mehrwertsteuer auf eBay-Verkäufe berechnen
Wenn Sie in der Schweiz oder Liechtenstein ansässig sind, können Sie aufgrund Ihrer Verkäufe auf eBay mehrwertsteuerpflichtig sein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dies für Sie zutrifft, besuchen Sie eine der folgenden Websites oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.
- CH: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV > Mehrwertsteuer MWST – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- UK: Website von HM Revenue and Customs – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- EU: Steuern und Zollunion > Unternehmen > Mehrwertsteuer – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (oder die für Sie zuständige Steuerbehörde)
Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie für die Mehrwertsteuer registriert sind:
- Geben Sie beim Einstellen Ihrer Artikel den Preis inklusive Mehrwertsteuer an. Sie dürfen die Mehrwertsteuer nicht mehr hinzufügen, nachdem ein Artikel per Höchstgebot oder über Sofort-Kaufen gekauft wurde.
- Bezahlen Sie die von Ihnen erhobene Mehrwertsteuer an die zuständige Finanzbehörde.
eBay ist für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Sendungen innerhalb und in die Schweiz, innerhalb und nach Liechtenstein sowie in andere Länder verantwortlich. Rufen Sie unsere Hilfeseite Grundsatz zu Steuern auf, um detaillierte Informationen über die Erwartungen von eBay in Bezug auf die Mehrwertsteuer zu erhalten, wenn Verkäufer Artikel an Käufer in der Schweiz und in Liechtenstein versenden.
Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen
Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einkünfte aus eBay-Verkäufen anzugeben und zu versteuern. Wir empfehlen, sich bezüglich dieser Pflichten an einen Steuerberater zu wenden.
Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren
Bei internationalen Verkäufen an Käufer außerhalb der Schweiz oder Liechtensteins fallen die für das Zielland geltenden Einfuhrgebühren (einschließlich Steuern und Zollgebühren) an.
Diese Gebühren richten sich nach dem Land, in das Sie die Sendung schicken, und basieren in der Regel auf dem Preis der Sendung, dem Versandgewicht, den Abmessungen und dem Herkunftsland.
In einigen Ländern und Rechtsgebieten ist eBay verpflichtet, die Einfuhrsteuer von Käufern einzuziehen, wenn sie ihren Kauf bezahlen. Bei Sendungen, für die eBay die Steuern nicht einzieht, müssen die Käufer eventuell zusätzliche Einfuhrgebühren (z.B. MwSt und Zollgebühren) bezahlen – im Rahmen der Abfertigung ihres Pakets durch den Zoll oder bei Erhalt ihrer Bestellung.
Käufer sind für die Zahlung der Einfuhrgebühren verantwortlich. Wenn Sie internationalen Versand anbieten, können Sie diese Kosten nicht im Gesamtpreis für den Kauf und den Versand einschließen. Weisen Sie internationale Käufer in Ihren Angeboten darauf hin.
Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen eBay die anfallenden Steuern einzieht, finden Sie in unseren Steuergrundsätzen.