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Grundsatz zu jugendgefährdenden Medien

Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Jugendschutzrecht beschränkt oder verbietet das Verbreiten, Überlassen, Anbieten und Zugänglichmachen bestimmter Trägermedien an Kinder und Jugendliche.

Es ist nicht erlaubt, von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indizierte oder gerichtlich beschlagnahmte Trägermedien oder Artikel mit schwer jugendgefährdenden Inhalten anzubieten. Weitere Informationen lesen Sie weiter unten im Grundsatz.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu jugendgefährdenden Medien

Es ist verboten, Trägermedien (z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-ROMs) mit jugendgefährdenden Inhalten anzubieten.

Dieser Grundsatz gilt entsprechend auch für das elektronische Verbreiten von Medien (s. § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder (JMStV). In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Weitere Informationen zum JMStV finden sich auf der Internetseite der Kommission für Jugendmedienschutz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Wir haben im Folgenden eine – nicht abschließende – Liste der verbotenen bzw. nur eingeschränkt erlaubten Trägermedien zusammengestellt:

Jugendgefährdende Trägermedien

Not allowed Verboten
  • Trägermedien, die die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indiziert hat
  • Medien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit indizierten Medien sind. Dies können z. B. bespielte Videokassetten oder DVDs mit indiziertem Inhalt sein.
  • Werbung für indizierte Medien (insbesondere Merchandising-Artikel, wie z. B. T-Shirts, Poster oder Aufkleber), auch wenn die Werbung selbst nicht jugendgefährdend ist

Schwer jugendgefährdende Trägermedien

Not allowed Verboten

Trägermedien, die unabhängig von einer Indizierung schwer jugendgefährdend sind, da sie z. B.

  • gegen Verbote des Strafgesetzbuchs verstoßen (z. B. Verbreitung von Propagandamitteln, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung und Verbreitung pornografischer Schriften).
  • den Krieg verherrlichen.
  • Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.
  • Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
  • offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind

Not allowed Verboten
  • Alle von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten bespielten Videokassetten, DVDs und Computerspiele.

Trägermedien, die mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind

Not allowed Verboten
  • Bespielte Videokassetten und DVDs, die vor Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes von der FSK mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet wurden.

Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind

Not allowed Verboten

Alle

  • bespielten Videokassetten,
  • DVDs,
  • Computerspiele,

die nicht von der FSK oder USK gekennzeichnet sind.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

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