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Nutzung der Marke eBay

Unser Name und das Logo sind eingetragene Marken, daher ist die Verwendung durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums eingeschränkt und geschützt.

Im Folgenden geben wir darüber Auskunft, ob und in welcher Weise Sie den Namen „eBay“, das eBay-Logo oder Screenshots der eBay-Website verwenden dürfen. Bei einem Verstoß dagegen behalten wir uns vor, rechtliche Schritte zu ergreifen.

 

eBay als Name

Es ist verboten, unseren Namen in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck erwecken könnte, dass Ihre Firma oder Ihre Website von eBay gesponsert ist, mit eBay in geschäftlicher Verbindung steht oder ermächtigt ist, für eBay Rechnungen zu verschicken. eBay ergreift bei Verstößen rechtliche Schritte.

„eBay“ ist der Name unserer Firma. Sie können diesen Namen auf Ihrer Website, in Ihren Angebotsbeschreibungen oder in der Werbung für Ihre Artikel in einer beschreibenden Weise verwenden. Sie dürfen zum Beispiel schreiben: „Sehen Sie sich meine Antiquitäten auf eBay an“ oder „Ich verkaufe bei eBay“.

Hinweis: Übrigens wird unser Name immer eBay geschrieben, niemals „Ebay“ oder „e-Bay“.

Das eBay-Logo

Es ist verboten, das eBay-Logo ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden. eBay ergreift bei Verstößen rechtliche Schritte. Das Logo und der Name von eBay sind als Firmenzeichen und Wortmarke in der EU, den USA und vielen anderen Ländern geschützt.

 

Grundsätzlich ist auch eine Verwendung des eBay-Logos auf Werbematerialien, Flugblättern, Websites oder in seinen Angebotsbeschreibungen unzulässig. Außerdem gestatten wir nicht die Herstellung oder den Vertrieb von Waren, die das eBay-Logo tragen, insbesondere:

  • Visitenkarten
  • Aufkleber, Schilder
  • T-Shirts, Base Caps oder andere Kleidung
  • Postetiketten
  • Anstecknadeln und Medaillen
  • Becher
  • Plüschtiere, Puppen, Modellautos oder anderes Spielzeug
  • Mauspads
  • Taschen

Hinweis: Auch die von eBay entwickelten Abwandlungen des eBay-Logos sind ebenso wie das eBay-Logo geschützt. Für die Abwandlungen des eBay-Logos gelten jeweils eigene Nutzungsbedingungen: Grundsätze für eBay-Shops.

Werbung für eBay auf Ihrer Website

Sie dürfen im Rahmen unseres eBay-Partnerprogramms Werbung für eBay auf Ihrer Website machen. Damit können Sie sogar Geld verdienen. Bitte informieren Sie sich über das eBay-Partnerprogramm. – Wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Domainnamen

Es ist verboten, Domainnamen, die die Rechte Dritter verletzen zu registrieren, zu verkaufen oder zu verwenden. eBay ergreift bei Verstößen rechtliche Schritte.

 

eBay besitzt das alleinige Recht, den Namen „eBay“ in der EU, den USA und vielen anderen Ländern zu benutzen.

eBay erteilt grundsätzlich keine Genehmigung für das Registrieren, den Verkauf und die Verwendung eines Domainnamens, der das Wort „eBay“ enthält oder ihm ähnelt. Solche Domainnamen verletzen in der Regel das Namens- und Markenrecht.

„Framing“ von eBay-Seiten

Es ist verboten, auf Ihrer Website die eBay-Seiten ohne unsere Erlaubnis zu „framen“ oder die Darstellung unserer Seiten auf andere Weise zu verändern. eBay ergreift bei Verstößen rechtliche Schritte.

 

Ein „Framing“ unserer Seiten liegt vor, wenn diese innerhalb eines Browser-Fensters gleichzeitig mit anderen Inhalten dargestellt werden. Eine Webseite kann in mehrere „Frames“ (Rahmen) aufgeteilt werden, in denen Inhalte fremder Webseiten dargestellt werden können.

Wer Inhalte der eBay-Seiten auf seiner Website innerhalb eines „Frames“ darstellt, erweckt möglicherweise den falschen Eindruck, mit eBay in geschäftlicher Verbindung zu stehen oder Rechte an den dargestellten Seiteninhalten zu haben. Dies liegt nicht im Interesse von eBay.

Inhalte und Screenshots von eBay-Seiten

Es ist verboten, von uns erstellte Inhalte (Texte, Fotos, grafische Gestaltung) ohne unsere Genehmigung zu kopieren. Die Gestaltung und der Inhalt der eBay-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. eBay ergreift bei Verstößen rechtliche Schritte.

 

Auch Inhalte von Dritten, die über die eBay-Seiten erreichbar sind, (z.B. Texte und Fotos aus Artikelbeschreibungen) können urheberrechtlich geschützt werden.

Screenshots von eBay dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Ihnen eine ausdrückliche, schriftliche Markenlizenz von eBay erteilt wurde.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die für ein Kopieren erforderlichen Genehmigungen niemals über eBay, sondern nur über die jeweiligen Rechteinhaber eingeholt werden können.

Verstoß gegen Namensrechte, Markenrechte und Urheberrechte von eBay

Bei einem Verstoß gegen die Namensrechte, Markenrechte und Urheberrechte von eBay ergreifen wir rechtliche Schritte.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Antrag auf Genehmigung an eBay

Sie müssen die Verwendung des geistigen Eigentums von eBay schriftlich bei eBay beantragen, wenn Sie folgendes nutzen wollen:

  • das eBay-Logo
  • eBay-Screenshots
  • den Namen eBay in Büchern, für Werbung, für Sponsoring oder Konferenzen

eBay behält sich vor, Ihren Antrag nach eigenem Ermessen abzulehnen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an iprequest@ebay.com.

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