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Grundsatz zur Aufforderung, Urheber- und Markenrechte oder andere Immaterialgüterrechte zu verletzen

Es ist verboten, die Verletzung von Urheber- und Markenrecht oder anderer Immaterialgüterrechte zu fördern oder dazu aufzufordern.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Verhaltensweisen und Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

  • Ein Link auf eine Website, über die Raubkopien verkauft werden.
  • Eine Website oder URL, über die urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen werden können.
  • Angebot eines elektronisches Buches, in dem beschrieben wird, wie der Kopierschutz von DVDs umgangen werden kann.
  • Angebot, in dem die Originalverpackung einer Rolex-Uhr mit dem Hinweis angeboten wird, dass damit Repliken besser verkauft werden können.
  • Angebot einer Rechnung, eines Zertifikats oder eines Garantiescheins, blanko oder noch gültig, ohne das dazugehörige Produkt.
  • Angebot, in dem Originalsoftware mit dem Hinweis angeboten wird, dass das Original wieder weiterverkauft werden kann, nachdem eine Kopie erstellt wurde.
  • Anweisungen für die Installation eines Modchips in einer Spielekonsole.
  • Separat verkaufte Software oder Geräte oder bereits vorinstallierte Software, deren Zweck die Umgehung des Urheberrechts ist, wie z.B.:
    • bestimmte Modchips, Game-Booster, Startdisketten oder Videospiel-Konvertierer
    • Anweisungen dazu, wie ein Modifizierungs-Chips (Modchips) oder ähnliche Geräte in einer Videospiel-Konsole installiert werden

Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay

Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass geistiges Eigentum, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden. Zum VeRI-Programm - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Sind Sie Rechteinhaber und möchten sich beim VeRI-Programm anmelden oder eine Rechteverletzung melden? Weitere Informationen über die Meldung einer Rechteverletzung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

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