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Grundsatz zu Musik, Filmen und Fotos

Bands, Interpreten, Künstler, Autoren, Verleger und die Produktionsfirmen besitzen in der Regel das Urheberrecht an ihren Werken und dem Originalmaterial. Sie müssen die Herstellung von Kopien oder deren Verbreitung genehmigen. Die Anfertigung und Verbreitung eigener Kopien stellt möglicherweise eine Rechtsverletzung dar.

Lesen Sie hierzu den folgenden Grundsatz zu Musik, Filmen und Fotos.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu Musik, Filmen und Fotos

Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.

Erläuterung zum Grundsatz

Die Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt.

Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von Musik- und Filmaufnahmen oder Fotografien, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt.

Musik auf CD-R / CD-RW

Es ist verboten, Musik auf beschreibbaren Datenträgern (z. B. CD-R, CD-RW, DVD-R, etc.) anzubieten. Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Musikaufnahmen auf beschreibbaren Datenträgern ist nicht erlaubt, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt.

Hinweis: Der Verkauf von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.

35-mm- oder 70-mm-Filmkopien

Es ist verboten, 35-mm- oder 70-mm-Filmkopien anzubieten. Bei einer 35-mm- oder 70-mm-Filmkopie handelt es sich üblicherweise um Filmrollen, die von Filmtheatern zur Vorführung von Filmen benutzt werden und nicht zum Verkauf im freien Handel vorgesehen sind.

Kopierte Artikel

Es ist verboten, Kopien von Filmen, Fernsehserien oder Musik auf Video, VCD, DVD, CD, Kassette oder Tonband oder ähnliches anzubieten. Die Anfertigung und Verbreitung eigener Kopien stellt möglicherweise eine Rechtsverletzung dar. Die Produktionsfirmen, Künstler oder Aufnahmefirmen besitzen die Rechte an den Werken und müssen die Herstellung von Kopien oder deren Verbreitung genehmigen.

Promo-CDs

Es ist verboten, Promo-CDs, die nicht zum Verkauf im freien Handel vorgesehen sind, insbesondere vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum anzubieten.

Unautorisierte Aufnahmen von Live-Shows oder -Konzerten

Es ist verboten, nicht genehmigte Aufnahmen von Live-Shows oder Live-Konzerten anzubieten.

Unautorisierte Fotografien und Abbildungen

Es ist verboten, nicht genehmigte Abzüge von Fotos anzubieten. Dies gilt auch für Fotos, die bei Live-Musik-Veranstaltungen oder Bühnendarbietungen gemacht wurden. Der Verkauf eines Originalfotos ist grundsätzlich erlaubt.

Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay

Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass immaterielle Schutzrechte, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden. Zum VeRI-Programm - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

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Verstoß gegen unsere Grundsätze

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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