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Grundsatz zu gestohlenen Gegenständen

Der Verkauf gestohlener Gegenstände ist bei eBay untersagt, da er gegen nationale und internationale Gesetze verstößt. Darüber hinaus unterstützen wir Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden, die den Verkauf von gestohlenen Gegenständen auf unserer Website untersuchen. Bemerken wir derartige Aktivitäten, benachrichtigen wir die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden, unterstützen sie bei der Aufklärungsarbeit und gehen gegen Mitglieder vor, die gegen Gesetze und diesen Grundsatz verstoßen.

Bitte beachten Sie unsere Richtlinien beim Erstellen Ihres Angebots. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann es entfernt werden. Außerdem können wir eine Reihe sonstiger Maßnahmen gegen Sie einleiten. Dazu gehören unter anderem die Einschränkung Ihrer Nutzungsrechte als Käufer und Verkäufer und die Aufhebung Ihres Mitgliedskontos.

Wir fordern von Verkäufern und Käufern die Einhaltung aller geltenden Gesetze. Der Verkauf von gestohlenen Gegenständen ist illegal und daher bei eBay untersagt.

Was Sie tun sollten, wenn Sie bei eBay einen gestohlenen Gegenstand zum Verkauf sehen:

Sollten Sie bei eBay einen gestohlenen Gegenstand entdecken, kontaktieren Sie bitte Ihre örtliche Polizei und bitten diese, sich über einen der im Sicherheitsportal - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet unter „Sicherheit des eBay Marktplatzes“ aufgeführten Wege mit uns in Verbindung zu setzen.

Bitte stellen Sie der Polizei bei einer Anzeige alle relevanten Informationen zur Verfügung, insbesondere also die Artikelnummer und den Nutzernamen. Diese Informationen werden auf der Artikelseite angezeigt und sind auch für eBay bei der Bearbeitung von Polizeianfragen unerlässlich.

Erläuterungen zum Grundsatz

Unzulässig

Hier finden Sie einige Beispiele für Artikel, deren Verkauf bei eBay untersagt ist:

  • Artikel, die Privatpersonen gestohlen wurden
  • Gegenstände, die bei Firmen oder Behörden unterschlagen wurden

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere Konsequenzen nach sich ziehen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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