Prüfen Sie bitte vor jedem Verkauf die Echtheit Ihres Angebots. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Artikel wirklich echt ist, dürfen Sie diesen auch nicht mit einem Verweis auf die mögliche Echtheit bei eBay anbieten.
Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz
Grundsatz zum Ausschluss der Echtheit
Es ist verboten, bei eBay Artikel anzubieten, für deren Echtheit (z. B. als Markenartikel) der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.
Erläuterung zum Grundsatz
Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf eBay anbieten.
- „Antike Uhr – Cartier???”
- „Damenhandtasche – vielleicht Louis Vuitton”
- „Ich habe diese Jacke im Urlaub gekauft, kann nicht sagen, ob Sie ein Original ist.”
- „Ich habe den Artikel geschenkt bekommen, daher kann ich für die Echtheit nicht garantieren.”
- „Dachbodenfund / Wohnungsauflösung. Kann daher nicht für die Echtheit garantieren.”
Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay
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Verstoß gegen unsere Grundsätze
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.