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Grundsatz zum unerwünschten und böswilligen Bieten

Zum Schutz der Verkäufer gibt es bei eBay feste Richtlinien. Diese sollen sicherstellen, dass Käufer die Abgabe eines Angebots oder den Kauf eines Artikels als eine vertragliche Verpflichtung verstehen.

Käufer, welche die Bedingungen eines Verkäufers nicht erfüllen, dürfen keine Artikel kaufen oder darauf bieten. Käufern ist auch jegliches Verhalten untersagt, dass unseren Verkäufern absichtlich Schaden zufügt.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Käufer, die die auf der Artikelseite aufgeführten Vorgaben des Verkäufers nicht erfüllen, dürfen weder ein Gebot für das Angebot abgeben noch den Artikel kaufen. Käufer dürfen außerdem nicht bieten oder kaufen, wenn sie damit beabsichtigen, den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu stören oder zu umgehen.

Verkäufer können Bieter jederzeit vor Angebotsende ausschließen und unerwünschte Gebote streichen. Wenn der Verkäufer den unerwünschten Käufer auf seine Liste gesperrter Käufer setzt, ist es dem Käufer nicht möglich, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers ein neues Gebot abzugeben.

Beispiele

Käufer, die nicht die Bedingungen des Verkäufers akzeptieren
Beispiele:

  • Verkäufer erklärt, dass ein Artikel nur im Inland versendet wird. Der Käufer ist jedoch im Ausland angemeldet.
  • Der Verkäufer weist darauf hin, dass Käufer mit negativer Bewertung nicht berechtigt sind zu bieten. Der Käufer verfügt über eine negative Bewertung.

Bieten mit der Absicht, den ordnungsgemäßen Ablauf des Angebots zu stören oder zu umgehen
Beispiele:

  • Ein Käufer gibt ein Gebot ab, das bei weitem über dem Wert des Artikels liegt, mit der Absicht den Verkauf des Artikels zu verhindern.
  • Ein Käufer bietet auf mehrere Artikel eines Verkäufers oder mehrerer Verkäufer, ohne die Artikel wirklich kaufen zu wollen.
  • Ein Käufer bietet auf eine Vielzahl von Artikeln, um bei Transaktionsabbruch Schadensersatzansprüche zu generieren.
  • Ein Käufer versucht einen Artikel zu kaufen, obwohl er auf der Liste gesperrter Bieter des Verkäufers verzeichnet ist.

Als Verkäufer können Sie Käufer melden – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, die die für ein Angebot aufgeführten Bedingungen verletzt haben oder die bieten, um den ordnungsgemäßen Verlauf des Angebots zu verhindern.

Hinweis: Käufer, die auf Ihre Kontaktversuche nicht reagieren oder eine Transaktion nicht abschließen, fallen nicht unter die Grundsätze für unerwünschte Käufer. Melden Sie diese Angebote bitte als „Nicht bezahlte Artikel”.

Weitere Informationen

So verhindern Sie unerwünschte Käufer:
So können Sie verhindern, dass unerwünschte Käufer auf Ihre Artikel bieten oder diese kaufen:

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Dieser Grundsatz schützt den eBay-Marktplatz, indem er der vertraglichen Verpflichtung Nachdruck verleiht, die zwischen Käufer und Verkäufer entsteht, wenn ein Gebot abgegeben oder ein „Sofort-Kaufen”-Artikel erworben wird. Sie schützt darüber hinaus die Verkäufer vor Käufern, die die Bedingungen eines Verkäufers nicht akzeptieren oder den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu Lasten des Verkäufers umgehen wollen.

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