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Grundsatz zu Musik, Filmen und Fotos
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.
Erläuterung zum GrundsatzDie Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt. Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von Musik- und Filmaufnahmen oder Fotografien, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Musik auf CD-R / CD-RWEs ist verboten, Musik auf beschreibbaren Datenträgern (z.B. CD-R, CD-RW, DVD-R, etc.) anzubieten.
Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Musikaufnahmen auf beschreibbaren Datenträgern ist nicht erlaubt, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt. Hinweis: Der Verkauf von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.
35-mm- oder 70-mm-FilmkopienEs ist verboten, 35-mm- oder 70-mm-Filmkopien anzubieten.
Bei einer 35-mm- oder 70-mm-Filmkopie handelt es sich üblicherweise um Filmrollen, die von Filmtheatern zur Vorführung von Filmen benutzt werden und nicht zum Verkauf im freien Handel vorgesehen sind.
Kopierte ArtikelEs ist verboten, Kopien von Filmen, Fernsehserien oder Musik auf Video, VCD, DVD, CD, Kassette oder Tonband oder ähnliches anzubieten.
Die Anfertigung und Verbreitung eigener Kopien stellt möglicherweise eine Rechtsverletzung dar. Die Produktionsfirmen, Künstler oder Aufnahmefirmen besitzen die Rechte an den Werken und müssen die Herstellung von Kopien oder deren Verbreitung genehmigen.
Promo-CDsEs ist verboten, Promo-CDs, die nicht zum Verkauf im freien Handeln vorgesehen sind, insbesondere vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum anzubieten.
Unautorisierte Aufnahmen von Live-Shows oder -KonzertenEs ist verboten, nicht genehmigte Aufnahmen von Live-Shows oder –Konzerten anzubieten.
Unautorisierte Fotografien und AbbildungenEs ist verboten, nicht genehmigte Abzüge von Fotos anzubieten. Dies gilt auch für Fotos, die bei Live-Musik-Veranstaltungen oder Bühnendarbietungen gemacht wurden.
Der Verkauf eines Originalfotos ist grundsätzlich erlaubt.
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Verstoß gegen unsere GrundsätzeHinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Kundenservice kontaktierenHaben Sie ein Angebot entdeckt, das gegen diesen Grundsatz verstößt? Dann melden Sie dies bitte unserem Kundenservice: Klicken Sie auf der entsprechenden Artikelseite auf den Link Melden, den Sie am rechten Seitenrand finden. Wir werden Ihrem Hinweis umgehend nachgehen und die geeigneten Maßnahmen ergreifen. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |