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Grundsatz zur Rücknahme eines GebotsGrundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben. Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Informationen im Rechtsportal Hinweis: Bei Sofort-Kaufen-Angeboten können Sie kein Gebot zurücknehmen. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Sobald Sie dem Verkäufer einen Preis vorgeschlagen haben und dieser ihn akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Sobald Sie dem Verkäufer einen Preis vorgeschlagen haben und dieser ihn akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Wann darf ich Gebote zurücknehmen?Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn
Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn
Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut mit dem korrekten Betrag bieten. Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war. Wenn Sie missbräuchlich Gebote zurücknehmen, kann das zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere AGB. Jetzt ein abgegebenes Gebot zurücknehmen Hinweis: Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen. Fristen für die Gebotsrücknahme
Tipp: Wenn Sie aufgrund der oben aufgeführten Fristen Ihr Gebot nicht mehr zurücknehmen können, fragen Sie den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |