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Grundsatz zu Software
Es ist verboten, Software anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.
Erläuterung zum GrundsatzDie Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt. Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von Software, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Software auf beschreibbaren DatenträgernEs ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern (z.B. CD-R, CD-RW, DVD-R, etc.) anzubieten.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Hinweis: Der Verkauf von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.
Beta-, Test- oder BewertungskopienEs ist verboten, Beta-, Test- und Bewertungskopien anzubieten. Auch wenn der Besitz des jeweiligen Artikels an sich rechtmäßig ist.
Beta-, Test- oder Bewertungsversionen von Software sind vorläufige Versionen, die von Softwareentwicklern ausschließlich zum Zweck der Bewertung und der Fehlerbehebung verteilt werden.
Sicherungssoftware / SicherheitskopienEs ist verboten, Sicherheitskopien oder archivierte Software anzubieten. Dies gilt auch für Spiele-Software. Es ist ebenfalls verboten, zusätzlich zur Originalsoftware eine Sicherungskopie anzubieten.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Akademische Software / SchulversionenEs ist grundsätzlich verboten, akademische Software und Schulversionen von Software anzubieten.
Diese speziellen Software-Versionen werden generell nur an Studenten, Lehrkörper oder Bildungsanstalten verkauft. Da wir nicht überprüfen können, ob ein
dieser Software berechtigt ist und sich an die Lizenzvereinbarungen hält, besteht die Gefahr, dass Urheberrechte verletzt werden. Ausnahme: Verkäufer, die über eine Erlaubnis des Herstellers zum Versand spezieller Versionen für Schüler, Studierende, Lehrkörper und Bildungsanstalten verfügen und von uns zum Verkauf in der Kategorie „Software > Schüler- & Studentenversionen“ (nur auf eBay.de) zugelassen wurden, dürfen Schüler- und Studentenversionen von Software auf eBay.de anbieten. Zum Zulassungsverfahren für den Verkauf von Schüler- und Studentensoftware auf eBay.de
Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBayMit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass geistiges Eigentum, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden. Sind Sie Rechteinhaber und möchten sich beim VeRI-Programm anmelden oder eine Rechteverletzung melden? Mehr Informationen Wurde Ihr Angebot über das VeRI-Programm entfernt und Sie sind der Meinung, dass es sich dabei um ein Versehen handelt? Mehr Informationen
Verstoß gegen unsere GrundsätzeHinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Kundenservice kontaktierenHaben Sie ein Angebot entdeckt, das gegen diesen Grundsatz verstößt? Dann melden Sie dies bitte unserem Kundenservice: Klicken Sie auf der entsprechenden Artikelseite auf den Link Melden, den Sie am rechten Seitenrand finden. Wir werden Ihrem Hinweis umgehend nachgehen und die geeigneten Maßnahmen ergreifen. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |