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Grundsatz zum unerwünschten und böswilligen BietenKäufer, die die auf der Artikelseite aufgeführten Vorgaben des Verkäufers nicht erfüllen, dürfen weder ein Gebot für das Angebot abgeben noch den Artikel kaufen. Käufer dürfen außerdem nicht bieten oder kaufen, wenn sie damit beabsichtigen, den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu stören oder zu umgehen. Verkäufer können Bieter jederzeit vor Angebotsende ausschließen und unerwünschte Gebote streichen. Wenn der Verkäufer den unerwünschten Käufer auf seine Liste gesperrter Käufer.setzt, ist es dem Käufer nicht möglich, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers ein neues Gebot abzugeben. Käufer, die nicht die Bedingungen des Verkäufers akzeptieren Beispiele:
Bieten mit der Absicht, den ordnungsgemäßen Ablauf des Angebots zu stören oder zu umgehen
Als Verkäufer können Sie Käufer melden, die die für ein Angebot aufgeführten Bedingungen verletzt haben oder die bieten, um den ordnungsgemäßen Verlauf des Angebots zu verhindern. Hinweis: Käufer, die auf Ihre Kontaktversuche nicht reagieren oder eine Transaktion nicht abschließen, fallen nicht unter die Grundsätze für unerwünschte Käufer. Melden Sie diese Angebote bitte als „Nicht bezahlte Artikel“. So verhindern Sie unerwünschte Käufer So können Sie verhindern, dass unerwünschte Käufer auf Ihre Artikel bieten oder diese kaufen:
Dieser Grundsatz schützt den eBay-Marktplatz, indem er der vertraglichen Verpflichtung Nachdruck verleiht, die zwischen Käufer und Verkäufer entsteht, wenn ein Gebot abgegeben oder ein Sofort-Kaufen-Artikel erworben wird. Sie schützt darüber hinaus die Verkäufer vor Käufern, die die Bedingungen eines Verkäufers nicht akzeptieren oder den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu Lasten des Verkäufers umgehen wollen. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |