Alternativ können Sie auch die Bilder und Produktdetails aus dem eBay-Katalog verwenden. Diese Inhalte werden von eBay-Kunden und Dritten bereitgestellt und können von allen Verkäufern als zusätzliche Produktinformationen genutzt werden.
Mehr zur Verwendung von Bildern, Videos und Beschreibungen bei eBay finden Sie unten in unserem vollständigen Grundsatz.
Fragen und Antworten
Welche Inhalte sind zulässig?
Sie dürfen Bilder, Videos oder Beschreibungen in eBay-Angeboten verwenden, sofern Ihre Nutzung dieser Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter verstößt und die Inhalte nach unserem Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln zulässig sind. Mehr dazu erfahren Sie unten in unserem vollständigen Grundsatz.
Was kann ich tun, wenn mein Bild, mein Video oder meine Beschreibung von einem anderen Verkäufer verwendet wird?
Wenn Ihr Bild oder Ihre Beschreibung nicht Bestandteil des eBay-Produktkatalogs ist, können Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn auffordern, Ihr Bild oder Ihre Beschreibung zu entfernen.
Kann ich bei eBay Bilder oder Videos verwenden, die ich von anderen Websites kopiert habe?
Nein. Sie dürfen keine Bilder und Videos von Hersteller-Websites verwenden, auch dann nicht, wenn diese öffentlich verfügbar sind. Das Kopieren von Inhalten von anderen Websites oder aus den Ergebnissen von Internetsuchen kann als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden.
Was sind die häufigsten Gründe dafür, dass hochgeladene Videos und Bildern abgelehnt werden?
- Überschreitung der maximalen Größe: Im Interesse der Nutzer sollten Videos nicht länger als 1 Minute sein. Die Dateigröße von Videos darf 150 MB nicht überschreiten
- Schlechte Qualität: Verschwommene, undefinierte oder verzerrte Videos gelten als minderwertig und solche Videos sind nicht zulässig
- Illegale Inhalte: Mehr über diese Art von Inhalten finden Sie im Grundsatz zu expliziten Inhalten.
- Anstößige Inhalte: Es ist nicht erlaubt, in Videos Hass, Gewalt oder Diskriminierung zu fördern oder zu verherrlichen. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln.
- Nacktbilder und sexuelle Inhalte: Videos und Bilder dürfen keine Nacktheit zeigen und keine sexuell orientierten Inhalte enthalten. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt.
- Rechtsverletzende Inhalte: Videos, Bilder oder Audioinhalte, die ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden, sind nicht zulässig
- Weiterleiten von Käufern auf Websites außerhalb von eBay: Videos, Bilder oder Audioinhalte, einschließlich jeglicher Kontaktinformationen, Weblinks, URLs oder Äußerungen, die Käufer dazu auffordern, auf anderen Websites aktiv zu werden (z.B. „Weitere Informationen finden Sie auf xyz.de“), sind nicht zulässig. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.
- Die Veröffentlichung personenbezogener Daten
Kann ich beim Abgeben einer Bewertung Bilder meines gekauften Artikels hinzufügen?
Beim Abgeben einer Bewertung müssen Sie den Artikel, den Sie gekauft haben, richtig darstellen. Sie können Bilder einschließen, sofern diese nicht die keine Rechte Dritter verletzen und unseren Grundsätzen entsprechen, einschließlich der Grundsätze zu Bewertungen, des Grundsatzes zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, des Grundsatzes zu Angeboten mit sexuellem Inhalt und des Grundsatzes zu expliziten Inhalten.