6 Minuten Lesezeit

Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder, Videos und Beschreibungen in eBay-Angeboten

Verwenden Sie eigene Bilder und Videos und verfassen Sie eigene Beschreibungen.

Alternativ können Sie auch die Bilder und Produktdetails aus dem eBay-Katalog verwenden. Diese Inhalte werden von eBay-Kunden und Dritten bereitgestellt und können von allen Verkäufern als zusätzliche Produktinformationen genutzt werden.

Mehr zur Verwendung von Bildern, Videos und Beschreibungen bei eBay finden Sie unten in unserem vollständigen Grundsatz.

Fragen und Antworten

Welche Inhalte sind zulässig?

Sie dürfen Bilder, Videos oder Beschreibungen in eBay-Angeboten verwenden, sofern Ihre Nutzung dieser Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter verstößt und die Inhalte nach unserem Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln zulässig sind. Mehr dazu erfahren Sie unten in unserem vollständigen Grundsatz.

Was kann ich tun, wenn mein Bild, mein Video oder meine Beschreibung von einem anderen Verkäufer verwendet wird?

Wenn Ihr Bild oder Ihre Beschreibung nicht Bestandteil des eBay-Produktkatalogs ist, können Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn auffordern, Ihr Bild oder Ihre Beschreibung zu entfernen.

Kann ich bei eBay Bilder oder Videos verwenden, die ich von anderen Websites kopiert habe?

Nein. Sie dürfen keine Bilder und Videos von Hersteller-Websites verwenden, auch dann nicht, wenn diese öffentlich verfügbar sind. Das Kopieren von Inhalten von anderen Websites oder aus den Ergebnissen von Internetsuchen kann als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden.

Was sind die häufigsten Gründe dafür, dass hochgeladene Videos und Bildern abgelehnt werden?

  • Überschreitung der maximalen Größe: Im Interesse der Nutzer sollten Videos nicht länger als 1 Minute sein. Die Dateigröße von Videos darf 150 MB nicht überschreiten
  • Schlechte Qualität: Verschwommene, undefinierte oder verzerrte Videos gelten als minderwertig und solche Videos sind nicht zulässig 
  • Illegale Inhalte: Mehr über diese Art von Inhalten finden Sie im Grundsatz zu expliziten Inhalten.
  • Anstößige Inhalte: Es ist nicht erlaubt, in Videos Hass, Gewalt oder Diskriminierung zu fördern oder zu verherrlichen. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln.
  • Nacktbilder und sexuelle Inhalte: Videos und Bilder dürfen keine Nacktheit zeigen und keine sexuell orientierten Inhalte enthalten. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt.
  • Rechtsverletzende Inhalte: Videos, Bilder oder Audioinhalte, die ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden, sind nicht zulässig
  • Weiterleiten von Käufern auf Websites außerhalb von eBay: Videos, Bilder oder Audioinhalte, einschließlich jeglicher Kontaktinformationen, Weblinks, URLs oder Äußerungen, die Käufer dazu auffordern, auf anderen Websites aktiv zu werden (z.B. „Weitere Informationen finden Sie auf xyz.de“), sind nicht zulässig. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.
  • Die Veröffentlichung personenbezogener Daten

Kann ich beim Abgeben einer Bewertung Bilder meines gekauften Artikels hinzufügen?

Beim Abgeben einer Bewertung müssen Sie den Artikel, den Sie gekauft haben, richtig darstellen. Sie können Bilder einschließen, sofern diese nicht die keine Rechte Dritter verletzen und unseren Grundsätzen entsprechen, einschließlich der Grundsätze zu Bewertungen, des Grundsatzes zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, des Grundsatzes zu Angeboten mit sexuellem Inhalt und des Grundsatzes zu expliziten Inhalten.

Lesen Sie dazu unseren vollständigen Grundsatz

Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder, Videos und Beschreibungen in eBay-Angeboten – Überblick

Verkäufer, die Angebote, Shop-Seiten oder Produktseiten erstellen, sollten eigene Beschreibungen verfassen und eigene Fotos und Videos aufnehmen. Käufer möchten Bilder, Videos und Beschreibungen sehen, die den jeweiligen Artikel genau darstellen.

Sie können aber auch Bilder aus dem eBay-Katalog verwenden, die Sie über die Funktion „Solch einen Artikel verkaufen“ aufrufen können. Wenn Sie Beschreibungen, Videos oder Fotos zu eBay hochladen, die eine andere Person verfasst oder aufgenommen hat, müssen Sie von allen Personen, die Rechte an diesen Inhalten haben, eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung für deren Nutzung bei eBay haben. Ist dies nicht der Fall, kann der Eigentümer des Inhalts über das Programm für Verifizierte Rechteinhaber (VeRi) dafür sorgen, dass Ihr Artikel entfernt wird.

Was besagt der Grundsatz?

Ihre Angebote, Ihre Shop-Seiten, Ihre Produktseiten, Ihre Kommunikation mit Mitgliedern und die Bilder, die Sie hochladen, wenn Sie einen Artikel zurückgeben, müssen diesem Grundsatz sowie unseren anderen Grundsätzen entsprechen. Dazu gehören der Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, der Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt, der Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung und der Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.

Zulässig Zulässig
  • Bilder, Videos und Beschreibungen, die Sie selbst erstellt haben, ohne dabei Inhalte oder geistiges Eigentum Dritter zu verwenden
  • Inhalte aus dem eBay-Produktkatalog
Eingeschränkt Eingeschränkt oder nicht zulässig

Sofern Sie keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers zur Nutzung seiner Inhalte bei eBay haben, dürfen Sie diese Inhalte Dritter nicht verwenden. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Inhalte:

  • Bilder, Videos und Beschreibungen, die von Websites und aus Ergebnissen von Internetsuchen kopiert wurden
  • Informationen auf Produktverpackungen
    • Angaben wie Abmessungen, Gewicht oder andere Artikelangaben, die für eine Beschreibung des Artikels notwendig sind und nicht anders formuliert werden können, dürfen in der Regel verwendet werden. Die Verwendung anderer Texte, die auf Produktverpackungen vorhanden sind, ist jedoch zu vermeiden.
  • Gescannte oder kopierte Beschreibungen und Texte aus Katalogen oder Anzeigen
  • Videos und Bilder in schlechter Qualität (verschwommen, undefiniert oder verzerrt)
  • Illegale Inhalte, die nicht unserem Grundsatz zu expliziten Inhalten entsprechen
  • Anstößige Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern oder verherrlichen und damit gegen unseren Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln verstoßen
  • Videos, die Nacktbilder oder sexuell orientierte Inhalte enthalten oder die nach unserem Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt nicht zulässig sind
  • Inhalte, die Käufer auf Websites außerhalb von eBay leiten, wie z.B. Kontaktdaten und Weblinks, oder die nicht unserem Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay entsprechen
  • Wenn Sie eine Rückgabeanfrage öffnen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, ein Bild hochzuladen. Der Inhalt der von Ihnen hochgeladenen Bilder muss für den Grund der Rückgabe des Artikels relevant sein.

Wie schützt eBay das Recht an geistigem Eigentum?

Wir haben mit dem VeRi-Programm eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen eBay und Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum geschaffen.

Lesen Sie, wie eBay geistiges Eigentum schützt und wie Rechteinhaber Verstöße gegen Urheberrechte melden können.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Verkäufer sind verpflichtet, die von ihnen angebotenen Artikel korrekt zu beschreiben. Wenn Sie dabei Inhalte verwenden, für die Sie keine Rechte haben, kann dies einen Verstoß gegen Gesetze, Regeln, Vorschriften, unsere Grundsätze oder die Rechte Dritter, darunter auch Rechte an geistigem Eigentum, darstellen. 

 

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

War dieser Artikel hilfreich?