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      2 Minuten Lesezeit

      Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen

      Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell ist ebenfalls verboten. Darüber hinaus dürfen keine gesetzlich verbotenen Tierfallen angeboten werden.

      Die folgende Liste führt auf, welche Artikel bei eBay verkauft werden dürfen und welche nicht zulässig sind. Wenn ein Artikel zum Verkauf zugelassen oder eingeschränkt zugelassen ist, sollten Sie unsere Richtlinien, Versandbeschränkungen und die geltenden Gesetze befolgen. Sie sollten überprüfen, ob für den Verkauf oder Versand dieser Artikel eine Lizenz, Erlaubnis oder andere Unterlagen erforderlich sind.

      Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

      Welche Richtlinien gelten?

      Tiere

      Allowed Erlaubt
      • Aquarien-Besatz, wie z. B. Zierfische, soweit diese als Bestandteil eines Komplettaquariums ausschließlich mit der Option „Nur Selbstabholung“ angeboten werden.
      • Urzeitkrebseier (z.B. Triops)
      Not allowed Verboten
      • Lebende Tiere 

      Pflanzen

      RestrictedEingeschränkt

      Pflanzenarten, die in der WISIA Datenbank des Bundesamt für Naturschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

      • BG „s“ oder „b“ („streng geschützt“ oder „besonders geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG))
      • WA „I“ oder „II“ (Anhang I und II des Washingtoner Artenschutzabkommens)
      • EG „A“ oder „B“ (Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung) aufgeführt sind,

      dürfen nur angeboten werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachwiesen kann.

      Hinweis: Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.

      Beispiele für geschützte Pflanzenarten:

      • alle Orchideen
      • fast alle Kakteenarten
      Allowed Erlaubt
      • Geschützte Pflanzenarten, die künstlich vermehrt wurden.

      Hinweis: Die Artikelbeschreibung muss hierüber klar und deutlich informieren.

      Teile von Tieren, Fell, Haut

      Not allowed Verboten
      Restricted Eingeschränkt
      • Kaviar: Kaviar vom Stör (z. B. „Ossetra“, „Beluga“, „Sevruga“) darf nur unter folgenden Voraussetzungen angeboten werden:
        • Der Verkäufer muss die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder eine CITES-Genehmigung haben.
        • In der Angebotsbeschreibung sind
          • Ausfuhrangaben
          • Einfuhrnummer
          • Einfuhrdatum und
          • Importeur
          zu nennen. Zudem muss die CITES-Zertifizierung in der Angebotsbeschreibung deutlich lesbar zu erkennen sein.
        Hinweis: Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.
      • Soweit Tierarten nicht nach dem U.S. Endangered Species Act (ESA) als bedroht oder gefährdet eingestuft (externer Link) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet sind oder in der WISIA Datenbank des Bundesamt für Naturschutz (externer Link) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet als „WA I“ (Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens) gelistet und damit weltweit auf allen eBay Marktplätzen verboten sind, dürfen Präparate, Teile und Produkte von Tierarten, die in der WISIA Datenbank des Bundesamt für Naturschutz (externer Link) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet als
        • BG „s“ oder „b“ („streng geschützt“ oder „besonders geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG))
        • „WA II“ (Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens)
        • EG „A“ oder „B“ (Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung)
        aufgeführt sind, nur angeboten werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachwiesen kann. Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.
        Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann.
        Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:
        • Exotische Lederarten
        • Federn
        • Felle
        • Korallenteile
        • Pelze
        • Schildkrötenpanzer
        • Schildpatt
        • Schlangenhäute
        In Angeboten von Teilen, Fell und Haut von Tieren, die in der WISIA Datenbank des Bundesamt für Naturschutz (externer Link) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet als „WA II“ (Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens) gelistet sind, darf kein internationaler Versand angeboten werden.

      Tierfallen

      Allowed Erlaubt
      • Fallen zur Schädlingsbekämpfung wie z.B. Mause- oder Rattenfallen:
        • Lebendfallen, bei denen die Tiere unverletzt bleiben
        • Fischreusen
      Not allowed Verboten
      • Fallen, die gesetzlich verboten sind wie z.B.
        • Tellereisen
        • Fuß-/Fangeisen
        • Abzugseisen

      Warum hat eBay diesen Grundsatz

      Wir bemühen uns sehr, sowohl heimische als auch vom Aussterben bedrohte Arten zu schützen. Wir befolgen die Gesetze, gesetzlichen Richtlinien und internationalen Verträge zu Tierarten und Tierschutz. Bitte befolgen Sie unsere Richtlinien und die entsprechenden Gesetze, bevor Sie diese Artikel einstellen.

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