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Grundsatz zu Angeboten im Inseratformat

eBay bietet die Möglichkeit, für bestimmte Kategorien und Dienstleistungen Angebote im Inseratformat anzubieten. Verkäufer müssen auch bei Angeboten im Inseratformat alle eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln sowie die eBay-Datenschutzerklärung beachten.

Angebote im Inseratformat dürfen Kontaktinformationen des Verkäufers enthalten. Diese darf der Verkäufer aber nur für seinen Kundenservice und zur Erfassung von Kaufinteressenten verwenden. Die gesetzlichen Informationspflichten für gewerbliche Anbieter bleiben davon unberührt.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu Angeboten im Inseratformat

Verkäufer müssen auch beim Einstellen von Angeboten im Inseratformat alle eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln sowie die eBay-Datenschutzerklärung beachten. Hier wird Verkäufern u.a. die Weitergabe von Kontaktdaten an andere Personen, Firmen und Organisationen verboten. Sofern der Käufer den Verkäufer nicht ausdrücklich dazu ermächtigt hat, darf der Verkäufer die Käuferdaten für keinen anderen Zweck als die Kommunikation mit dem Käufer im Zusammenhang mit dem Artikel, der Dienstleistung oder der Immobilie verwenden. Bei Angeboten im Inseratformat werden keine Transaktionen über eBay abgeschlossen.

Hinweis: Für Käufe und Verkäufe, die über Inserate auf eBay angebahnt, aber tatsächlich außerhalb von eBay abgewickelt werden, können keine Bewertungen abgegeben und kein eBay-Käuferschutz in Anspruch genommen werden.

Was ist bei Angeboten im Inseratformat zu beachten?

Beim Einstellen von Angeboten im Inseratformat sind ebenso wie bei anderen Angebotsformaten die Grundsätze für das Einstellen von Artikeln zu beachten.

Dazu gehören insbesondere auch die folgenden Grundsätze:

Wir haben hier Beispiele zusammengestellt, die erläutern sollen, welche Inserate auf eBay unzulässig sind:

Unzulässige Inserate

Erläuterung

Mehrere Inserate für denselben Artikel, dieselbe Dienstleistung oder dieselbe Immobilie einzustellen, ist unzulässig.

Pro Artikel, Dienstleistung oder Immobilie darf nur ein einziges Inserat eingestellt werden.

Weitere Informationen über unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten

Mehrere Artikel, Dienstleistungen oder Immobilien in ein und demselben Inserat zu bewerben, ist unzulässig.

Pro Inserat darf immer nur ein Artikel beworben werden, sofern die Artikel, Dienstleistungen oder Immobilien nicht als Paket, Posten oder als Angebot mit einer Menge größer als 1 angeboten werden.

Einen Artikel in einem Inserat zu bewerben, der bereits verkauft wurde, ist unzulässig.

Wenn der angebotene Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist das Inserat unverzüglich zu entfernen.

Falsche Angaben zum Preis des Artikels, der Dienstleistung oder der Immobilie zu machen, ist unzulässig.

Der im Inserat angegebene Preis des Artikels, der Dienstleistung oder der Immobilie muss den korrekten Kaufpreis des angebotenen Artikels angeben und während des Einstellens auch als Preis (Startpreis) ausgewählt werden.

Gebührenpflichtige Sonderrufnummern (z. B. 0900, 0137, 0180, etc.) in den Kontaktdaten zu verwenden, ist unzulässig.

In einem Inserat darf eine Telefonnummer für die Kontaktaufnahme enthalten sein. Es darf sich dabei aber nicht um eine Sonderrufnummer handeln, bei der dem Anrufer über die reinen Verbindungskosten weitere Gebühren in Rechnung gestellt werden.

 

Zusatz für eBay.at

Inserate, die ausschließlich Leasing-, Finanzierungs- und Mietangebote für Fahrzeuge bewerben und nicht gleichzeitig die Möglichkeit bieten, das Fahrzeug zu kaufen, sind bei eBay.at unzulässig.

Der Sofort-Kaufen-Preis muss also immer dem tatsächlichen Kaufpreis entsprechen.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
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