Geistiges Eigentum

Informieren Sie sich über geistiges Eigentum und finden Sie heraus, wie Sie Ihre Angebote konform gestalten können.

Geistiges Eigentum

Der Begriff „geistiges Eigentum“ bezieht sich auf geistige Schöpfungen, an denen Rechte Dritter bestehen können. Dies schließt sowohl Produkte, als auch andere Inhalte, wie Bilder, ein. Verkäufer sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Artikel, die sie auf unserem Marktplatz anbieten, echt sind und weder die Produkte noch die Angebote die Rechte Dritter verletzen.

Jegliche Fotos, Videos oder Beschreibungen müssen Ihre Originale sein. Sie sind nur dann berechtigt, sie von Websites, aus Katalogen oder anderen Quellen zu kopieren, wenn Ihnen eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Wenn Sie beispielsweise ein Paar Sneaker einstellen, machen Sie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und verfassen Sie eine Beschreibung in Ihren eigenen Worten.

Unseren Grundsätzen zufolge ist es nicht zulässig, auf unserem Marktplatz Artikel oder Angebote einzustellen, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen, etwa:

  • Artikel, die Nachahmungen, Fälschungen oder nicht autorisierte Repliken sind
  • Angebote, die urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung verwenden

So funktioniert’s

Sie sind kein Rechteinhaber

Das VeRO-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) richtet sich an Inhaber von Rechten am geistigen Eigentum und deren bevollmächtigte Vertreter und soll den Schutz ihrer Rechte bei eBay ermöglichen. Über dieses Programm können verifizierte Rechteinhaber Angebote melden, die gegen ihre Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verstoßen. Wenn Sie Verkäufer und zugleich Inhaber von Rechten am geistigen Eigentum sind, können Sie dem VeRO-Programm beitreten, um Meldungen zu einzureichen und dazu beizutragen, dass Ihre Rechte angemessen geschützt werden.

Wenn Sie Inhalte bei eBay sehen, die Ihrer Meinung nach unangemessen sind, teilen Sie uns dies mit, damit wir die Angelegenheit prüfen können. Hierzu nutzen Sie unsere allgemeine Meldefunktion. So reichen Sie eine Meldung ein:

  1. Gehen Sie zum betreffenden Artikel und wählen Sie unten rechts das Fragezeichensymbol aus.
  2. Wählen Sie „Meldung senden“ aus.
  • Loggen Sie sich ein oder senden Sie die Meldung als Gast.
  • Treffen Sie im Drop-down-Menü „Was möchten Sie melden?“ eine Auswahl und fügen Sie den entsprechenden Grund hinzu.
  • Füllen Sie das Formular aus, einschließlich der Angaben zum Inhalt, den Sie melden möchten, und geben Sie Ihren Grund an.
  • Wählen Sie „Meldung senden“ aus.

Überprüfen Sie Ihre Angebote, um Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum zu vermeiden

Artikel oder Angebotsinhalte, die gegen Rechte an geistigem Eigentum verstoßen, sind gemäß dem eBay-Grundsatz zu Rechten an geistigem Eigentum unzulässig.

Rechteinhaber können über das VeRO-Programm Angebote melden, die möglicherweise gegen Rechte am geistigen Eigentum verstoßen. Wenn ein Angebot gemeldet und festgestellt wird, dass es gegen Rechte am geistigen Eigentum verstößt, wird es entfernt. Ferner informiert Sie eBay über Folgendes:

  • Warum Ihr Angebot entfernt wurde
  • Welcher Aspekt des Angebots einen Verstoß gegen Rechte am geistigen Eigentum begründet haben könnte
  • Sofern anwendbar, wie Sie Ihr Angebot so bearbeiten können, dass es unseren Grundsätzen entspricht

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten offen, falls Ihr Angebot wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte  entfernt wird. Sie werden darüber in der E-Mail Kommunikation informiert, die Sie von eBay erhalten:

Stellen Sie immer echte Artikel ein

Damit eBay ein sicherer und vertrauenswürdiger globaler Marktplatz bleibt, müssen alle angebotenen Artikel echt sein.

eBay unternimmt große Anstrengungen, damit der Marktplatz sicher und vertrauenswürdig bleibt. Das bedeutet:

  • Fälschungen, unautorisierte Repliken und Kopien von Originalware sind nicht zulässig.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Artikel echt ist, sollten Sie ihn nicht einstellen.

Grundlagen für Angebote

Informieren Sie sich, was Sie nicht in Ihre Angebote aufnehmen dürfen, um nicht gegen Rechte am geistigen Eigentum zu verstoßen.

Die Verwendung von Marken- oder Modellnamen zur Beschreibung Ihrer Artikel, die jedoch nicht von der betreffenden Marke hergestellt wurden, kann einen Verstoß gegen deren Markenrechte darstellen. Hier sind einige Beispiele, die Sie sich merken sollten.

1. EinArtikel, der ein Markenprodukt ist, wie z.B. Sneaker.

  • Verwenden Sie nur den Markennamen des Produkts.
  • Wenn das angebotene Produkt nicht von der betreffenden Marke hergestellt wurde, darf das Produkt nicht eingestellt werden.
  • Fügen Sie keine zusätzlichen Markennamen hinzu, um beispielsweise zusätzliche oder bessere Platzierungen in der Suche zu erzielen.

2. Ein Artikel, der nur mit genau einer Marke kompatibel ist, z.B. eine Handyhülle.

  • Wenn das Produkt speziell für Produkte eines bestimmten Markentyps entwickelt wurde, darf der Markenname verwendet werden, jedoch müssen Sie Kompatibilitätshinweise wie „kompatibel mit“, passend für“ oder einfach „für“ vor Markenbezeichnungen einfügen.
  • Wenn das Produkt nicht ausdrücklich mit der Marke kompatibel ist, darf der Markenname nicht verwendet werden.

3. Ein Artikel, der mit einer begrenzten Anzahl von Marken kompatibel ist, z.B. Autoteile.

  • Verwenden Sie nur einen einzigen Fahrzeug-Markennamen im Titel und nutzen Sie vor Fahrzeug-Markenbezeichnungen Kompatibilitätshinweise wie „kompatibel mit“, „geeignet für“ oder einfach „für“.
  • Es ist untersagt, mehrere Fahrzeug-Markennamen im Titel anzugeben.
  • Wenn ein Produkt mit einer begrenzten Anzahl von Marken kompatibel ist, führen Sie in der Artikelbeschreibung nur die zusätzlichen Fahrzeug-Marken auf und nutzen Sie vor Fahrzeug-Markenbezeichnungen Kompatibilitätshinweise wie „kompatibel mit“, passend für“ oder einfach „für“.
  • Sie können die eBay-Kompatibilitätstabelle verwenden oder eine eigene Kompatibilitätstabelle erstellen, aus der eindeutig hervorgeht, mit welchen Fahrzeug-Modellen Ihr Artikel kompatibel ist.

4. Ein universell kompatibles Produkt, wie z.B. ein USB-C-Kabel.

  • Wenn es sich bei Ihrem Artikel um ein Produkt handelt, das mit allen Fahrzeug-Marken oder Modellen kompatibel ist, dürfen Sie im Angebot keine mit Kompatibilitätshinweisen verknüpften Fahrzeug-Markennamen verwenden, um den Artikel zu bewerben.

Die Verwendung von Bildern oder Beschreibungen Dritter ohne deren Zustimmung kann gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn in einem Angebot Texte oder Bilder verwendet werden, die von Dritten erstellt wurden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihnen eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung dieser Inhalte vorliegt. Hier ein paar nützliche Tipps:

  • Verwenden Sie wenn möglich den eBay-Katalog, um Produktinformationen oder eine Beschreibung zu einem Angebot hinzuzufügen.
  • Verwenden Sie keine Bilder oder Texte, die von anderen Websites und aus Ergebnissen von Internetsuchen kopiert wurden.
  • Verwenden Sie keine Stockfotos ohne eine passende Lizenz der entsprechenden Anbieter. Modifizieren oder bearbeiten Sie solche Fotos nicht, wenn Ihre Lizenz dies nicht zulässt.
  • Kopieren Sie keine Texte Dritter ohne Genehmigung.
  • Wenn Sie selbst Bilder machen, achten Sie darauf, geschützte Inhalte Dritter nicht zu kopieren.

Einige Produkte sind nur für den Verkauf in bestimmten Ländern oder Märkten vorgesehen. Selbst wenn der Artikel echt ist, könnte der Verkauf außerhalb der festgelegten Region (z.B. das Anbieten von Produkten, die nur für die USA bestimmt sind, in Europa) gegen Marken- oder andere Rechte verstoßen.

  • So erfüllen Sie die Vorschriften:
  • Stellen Sie Artikel nur für Regionen ein, in denen der Verkauf zugelassen ist.
  • Bieten Sie keinen internationalen Versand für Produkte an, die nur für bestimmte Regionen zugelassen sind.

Die Verwendung von Logos Dritter ohne Genehmigung kann eine Verletzung von Rechten Dritter darstellen. Selbst wenn Sie ein Logo erstellen, das dem Logo eines anderen ähnelt, kann dies als Rechtsverletzungangesehen werden.

Beschwerde gegen das Entfernen eines Angebots aufgrund eines Rechtsverstoßes einlegen

Genehmigung durch den Rechteinhaber

  • Beschwerde einlegen
    • Informationen zum Einreichen einer Beschwerde finden Sie in der E-Mail Kommunikation, die Sie zu jedem konkreten Fall von eBay erhalten, und auf unserer Seite zum internen Beschwerdemanagementsystem.
    • Legen Sie Belege des Rechteinhabers vor, aus denen hervorgeht, dass Sie zur Nutzung des geistigen Eigentums des Rechteinhabers berechtigt sind.
  • Kontakt mit dem Rechteinhaber aufnehmen
    • Wenden Sie sich an den Rechteinhaber, um eine Rücknahme zu erwirken. Wenn wir Sie wegen der Entfernung des Angebots kontaktieren, senden wir Ihnen auch Informationen zum Rechteinhaber.

Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRO) kennenlernen

Wenn Ihr Angebot aufgrund der Art und Weise, wie es (in Bild oder Text) beschrieben wurde, entfernt wurde, können Sie es möglicherweise bearbeiten, um den fraglichen Inhalt zu entfernen. Sofern eine Möglichkeit besteht, den Verstoß durch Bearbeitung Ihres Angebotes zu korrigieren, wird eBay Sie in der E-Mail Kommunikation, die Sie von eBay zum jeweiligen Fall erhalten, darüber informieren. Das Angebot wird in einem solchen Fall erst wiederhergestellt, wenn der Verstoß beseitigt wurde.

Wenn das Angebot deswegen entfernt wurde, weil der angebotene Artikel als rechtsverletzend gemeldet wurde, kann das Angebot nicht wiedereingestellt werden. Jeglicher Versuch, ihn wiedereinzustellen, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise Verkaufsbeschränkungen oder sogar die Sperrung des eBay-Kontos.

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