Die neue Richtlinie zu Ladegeräten (2024-2025)

Erfahren Sie mehr über die EU-Richtlinie über einheitliche Ladegeräte.

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Nordirland gilt die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte. Um Einschränkungen bei Ihren Angeboten zu vermeiden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese Verordnung einhalten, und zwar für neue und gebrauchte Produkte.

EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte

Die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte (CCD) zielt darauf ab, Ladegeräte und -funktionen für eine Reihe von tragbaren elektronischen Geräten zu harmonisieren. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll dadurch ermöglicht werden, ihre elektronischen Geräte unabhängig von der jeweiligen Gerätemarke mit einem beliebigen USB-C-Kabel aufladen zu können.

Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher elektronische Geräte optional auch ohne Ladegerät kaufen können. Ziel der Richtlinie ist es damit, die Anzahl der gekauften Ladegeräte zu verringern und so letztendlich Elektroschrott und unnötige Kosten zu reduzieren.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, müssen die Hersteller und gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer außerdem zusätzliche Angaben bereitstellen, und zwar in Form eines neuen Piktogramms und eines Etiketts:

  • Piktogramm (links): Zeigt an, ob ein Ladegerät zum Lieferumfang des Produkts gehört oder nicht
  • Etikett (rechts): Gibt an, welche Ladeleistung das Produkt in Watt hat und ob es das USB PD Schnellladeprotokoll unterstützt.
Piktogramm und Etikette für Netzteil und Ladeleistungsbereich

Angebote, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, können vorübergehend vor Käuferinnen und Käufer in der EU verborgen werden, bis die erforderlichen Informationen hinzugefügt werden.

Ab dem 28. April 2026 unterliegen Laptops (d. h. alle tragbaren Computer, einschließlich Laptops, Notebooks, Ultraportables, Hybride oder Convertibles und Netbooks) denselben Anforderungen.

Hinweis: Die Richtlinie gilt hauptsächlich für neue Produkte, ist jedoch auch für gebrauchte Produkte anwendbar, wenn sie nach dem 28. Dezember 2024 erstmals auf den Märkten der EU und Nordirlands eingeführt werden.

Dieses Dokument bietet eine Übersicht über die neue EU-Verordnung für einheitliche Ladegeräte. Bitte beachten Sie, dass je nach der für Sie geltenden Landesgesetzgebung zusätzliche Anforderungen für Ihre Angebote gelten können. Bitte informieren Sie sich regelmäßig und ziehen bei Bedarf eine Rechtsberatung hinzu, um die Einhaltung aller relevanten Verordnungen sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte eine nationale Umsetzung erfordert, so dass sich daraus spezifische lokale Anforderungen ergeben können. Wir beantworten gern alle Fragen zum Einstellen von Angeboten und Verkaufen bei eBay. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.

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