Neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Auf einen Blick

Als globale E-Commerce-Plattform, die Millionen von Käuferinnen und Käufern in mehr als 190 Märkten mit Verkäuferinnen und Verkäufern verbindet, verpflichten wir uns, alle staatlichen Vorschriften einzuhalten, die globale Marktplätze betreffen.

Wir führen eine neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten ein. Grund dafür sind die steigenden Kosten im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl und Komplexität regionaler Vorgaben und Anforderungen, wie zum Beispiel hinsichtlich der Besteuerung digitaler Dienstleistungen und des Verbraucher- und Umweltschutzes.

Ab dem 8. April 2024 gilt die neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten für verkaufte Artikel, die auf den eBay-Websites des Vereinigten Königreichs, Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Irlands, der Niederlande, Polens, Spaniens und der Schweiz eingestellt wurden.

So wird die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten berechnet

Diese Gebühr wird als fester Prozentsatz (0,35%) des Gesamtverkaufsbetrags (einschließlich Artikelpreis, Versandkosten, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren) berechnet und unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.

Im Verkäuferportal finden Sie weitere Informationen über die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten und ihre Anwendung in den einzelnen eBay-Märkten.