Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Ab dem 8. April 2024 gilt die neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Ab dem 8. April 2024 gilt die neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten für verkaufte Artikel, die auf den eBay-Websites des Vereinigten Königreichs, Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Irlands, der Niederlande, Polens, Spaniens und der Schweiz eingestellt wurden. Diese Gebühr wird als fester Prozentsatz des Gesamtverkaufsbetrags (einschließlich Artikelpreis, Versandkosten, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren) berechnet und unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.

Fragen und Antworten

Wir führen diese Gebühr ein, um den steigenden Kosten im Zusammenhang mit globalen und lokalen Vorschriften, wie der Besteuerung digitaler Dienstleistungen und den Anforderungen zum Umweltschutz entgegenzuwirken, die weltweit Marktplätze wie eBay betreffen.

Die Gebühr wird als fester Prozentsatz des Gesamtverkaufsbetrags (einschließlich Artikelpreis, Versandkosten, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren) berechnet und unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.

Beispiel - einschließlich USt.: 

Gesamtverkaufsbetrag = 15 CHF Artikelpreis + 5 CHF Versand = 20 CHF

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten = 0,35% (feste Gebühr für die Schweiz) + 0,03% (USt.)  = 0,38% von 20 CHF Gesamtumsatz = 0,08 CHF

Beispiel - ohne USt.: 

Gesamtverkaufsbetrag = 15 CHF Artikelpreis + 5 CHF Versand = 20 CHF

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten = 0,35% (feste Gebühr für die Schweiz) von 20 CHF Gesamtumsatz = 0,07 CHF

Der feste Prozentsatz für die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten beträgt in jedem Markt 0,35%.

Die Gebühr wird am 8. April 2024 eingeführt und gilt für alle an oder nach diesem Datum verkauften Artikel, einschließlich Verkäufen im Zusammenhang mit bereits eingestellten Angeboten und Verlängerungen.

Wir werden Gutschriften für die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten bei vollständigen Rückerstattungen, Teilerstattungen und abgebrochener Käufe anwenden.

Die Gebühr wird erstmals auf Ihrer im Mai 2024 ausgestellten Rechnung angezeigt.

Nein, derzeit gibt es keine Obergrenze.

Nein, in diesem Fall wird die Gebühr nicht erhoben. Die Gebühr gilt für verkaufte Artikel aus Angeboten, die auf den eBay-Websites des Vereinigten Königreichs, Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Irlands, der Niederlande, Polens, Spaniens und der Schweiz eingestellt wurden.